Das Drama bei der Katzenentwurmung hat ein Ende: PROFENDER SPOT-ON, gegen alle relevanten Rund- und Bandwürmer, wird nämlich äusserlich in der Nackengegend aufgetragen. Damit wird das Entwurmen für Mensch und Katze wesentlich einfacher und entspannter. Es ist so gut verträglich, dass es bei Kätzchen, tragenden und säugenden Katzen problemlos angewendet werden kann.
Das Entwurmungsmittel können Sie bei uns in 3 verschiedenen Dosierungen beziehen.
Microchip-Obligatorium
Auf Ebene der EU: Ab 1. Oktober 2004 müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen, die in den EU-Raum reisen, eindeutig identifizierbar sein. Bevorzugt wird dabei der implantierte Mikrochip. Gut lesbare Tätowierungen sind bis ins Jahr 2008 erlaubt. Zusätzlich müssen diese Tiere einen Heimtierpass (internationales Impfzeugnis) mit sich tragen, in dem amtlich attestiert wird, dass es gegen Tollwut geimpft ist.
In der Schweiz: Ab 1. Januar 2006 muss jeder neugeborene Welpe gechipt und auf den Namen des Züchters (nicht des zukünftigen Besitzers) eingetragen werden. Alle Hunde, die aus dem Ausland eingeführt werden (nur gechipt möglich), müssen innerhalb von 10 Tagen angemeldet werden. Bis am 31. Dezember 2006 müssen alle Hunde der Schweiz registriert worden sein. Auch Hunde mit Tätowierungen müssen registriert werden. Die Tätowierung muss lesbar sein.
Der Mikrochip Der Mikrochip ist etwa so gross wie ein Reiskorn. Der elektronische Chip wird von einer bruchsicheren Glashülle umschlossen. Er wird erst mit dem Chip-Lesegerät aktiviert und sendet dann seinen einmaligen Code kurz aus.
Das Setzen des Mirkochips Ein Mikrochip kann jederzeit, zB. im Rahmen einer Impfung oder Operation, gesetzt werden. Jeder Chip ist einzeln zusammen mit einer speziellen Einwegspritze steril verpackt. Nach der Überprüfung des Codes wird er unterhalb des linken Ohres unter die Haut am Hals implantiert. Da dieser Eingriff nicht viel schmerzhafter als eine Impfung ist, wird in der Regel auf eine örtliche Betäubung verzichtet.
Wie geht’s weiter? Die einmalige Code-Nummer wird nun zentral registriert. Dazu braucht es Formulare, die vom Tierarzt ausgestellt und vom Besitzer unterschrieben werden müssen. Sollte Ihnen nun ein gechipptes Tier entlaufen, so werden Sie benachrichtigt, sobald es z.B. in einem Tierheim ab gegeben wird und die Nummer erkannt und gemeldet wird. Das Chippen der Tiere erleichtert auch Abklärungen in Seuchenfällen, nach Beissunfällen sowie bei ausgesetzten Tieren.